Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren
Bekanntmachung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs „Stammheimer Straße/Kelterstr.“ – erneute öffentliche Auslegung
Erneute öffentliche Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs „Stammheimer Straße/Kelterstraße“, (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Korntal-Münchingen hat am 14.11.2019 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan und die Satzung über örtliche Bauvorschriften „Stammheimer Straße/Kelterstraße“ in Korntal-Münchingen, Stadtteil Kallenberg als Entwurf beschlossen und gleichzeitig dessen erneute öffentliche Auslegung nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
- Die Änderung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 auf 0,9 gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 und 3 BauNVO für bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche
- Optimierung der Parkplatzsituation, sowohl auf dem Vorhabengelände, als auch im öffentlichen Raum entlang der Stammheimer Straße
Der Bebauungsplan wird als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 0,53 ha zwischen Stammheimer Straße und Kelterstraße. Es beinhaltet die Flurstücke 8022 und teilweise 8020/6 und 7981.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der Satzung über örtliche Bauvorschriften wird wie folgt begrenzt:
- im Norden durch die Kelterstraße (Flrst Nr. 7981),
- im Osten durch die Flurstücke 8020/3, 8023, 8024,
- im Süden durch die Stammheimer Straße bzw. den begleitenden Grünstreifen mit Fußweg (Flrst Nr. 8020 und 8020/6),
- im Westen durch die Flurstücke 8022/1, 8022/3
Maßgebend für die Begrenzung des räumlichen Geltungsbereichs ist der Abgrenzungsplan vom 02.04.2019. Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf des Büros KMB aus Ludwigsburg vom 02.10.2019 mit Begründung vom 02.10.2019.
- Schaffung von Wohnraum im Innenbereich
- Sicherung der baulichen Gestaltungsqualität des Ortskerns Kallenberg
- Wiedernutzung eines brachliegenden Areals.
Der Bebauungsplanentwurf und der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen vom 02.10.2019, die Begründung, die vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen sowie die vorliegenden Gutachten liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Stellungnahmen und Anregungen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung, untersuchte Artengruppen: Reptilien (Zaun-
oder Mauereidechsen), Insekten (Tag- und Nachtfalter), Fledermäuse, sowie Vögel (Brutvögel, bzw. Gebüsch- und Freibrüter, Höhlenbrüter, Gebäude- und Nischenbrüter und Bodenbrüter), sowie europarechtliche geschützte Artengruppen (Kleinsäuger, Amphibien, Insekten (Xylobionte Käfer)) - Verkehrsuntersuchung (verkehrliche Auswirkung der geplanten Bebauung):
Verkehrsprognose, Lärmemissionen - Schalltechnische Untersuchung: Orientierungswerte nach DIN 18005 (DIN 18005-1 Schallschutz im Städtebau) und Anforderungen gegen Außenlärm (DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau), sowie TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)
- Ergänzende Stellungnahme zur schalltechnische Untersuchung im Bereich der geplanten Tiefgaragenabfahrt (Auswirkung von Schallimmissionen auf die bestehende Bebauung)
- Stellungnahme Regierungspräsidium Stuttgart (Hinweis auf eines festgelegten Vorbehaltsgebiets zur Sicherung von Wasservorkommen innerhalb des Gebiets)
- Stellungnahmen Regierungspräsidium Freiburg zur Geotechnik
- Stellungnahmen vom Landratsamt Ludwigsburg zum Wasserwirtschaft und Bodenschutz (Abwasser und Oberflächengewässer, Wasserschutzgebiete/Grundwasserschutz, Altlasten, Immissionsschutz (DIN 4109, Lärm und passive Schallschutzmaßnahmen)
- Stellungnahme Verband Region Stuttgart (Vorbehaltsgebiet zur Sicherung von Wasservorkommen)
- Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit zum Thema Verschattung, Immissionsschutz (Lärm und Abgasimmission), Schallimmissionen durch den Straßenverkehr und die verkehrliche Parkplatzsituation, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, Geologie und Entwässerung.
Die Unterlagen können während den Kontaktzeiten im Flur des 4. Stockwerks im Rathaus Korntal (Saalplatz 4, 70825 Korntal-Münchingen) und im Rathaus Münchingen, Rathausgasse 2, 2.OG, Sitzungssaal, sowie im Internet unter www.korntal-muenchingen.de unter Planen und Bauen > Bebauungspläne > Bauleitpläne im Beteiligungsverfahren eingesehen werden. Auskunft zu den Unterlagen wird durch das Sachgebiet Stadtplanung (Rathaus Korntal, 4. OG, Zimmer 406) erteilt.
Kontaktzeiten der Planauslage im Rathaus Korntal: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontaktzeiten der Planauslage im Rathaus Münchingen: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Die Rathäuser sind am 24.12.2019, am 27.12.2019 und am 31.12.2019 geschlossen. Planungsunterlagen können an diesen Tagen nicht eingesehen werden. Der Zeitraum der Auslegung wurde entsprechend der gesetzlichen vorgegebenen Mindestfrist verlängert.
- Anlage 1 - Abwägungstabelle (606,5 KB)
- Anlage 2 - Bebauungsplan (857,7 KB)
- Anlage 3 - Textteil (506,8 KB)
- Anlage 4 - Begründung (299 KB)
- Anlage 5 - Vorhaben- und Erschließungspläne (VEP) (2,125 MB)
- Anlage 6 -Gutachten Schall (2,48 MB)
- Anlage 7 - Verkehrsuntersuchung (1,438 MB)
- Anlage 8 - Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung (4,984 MB)
- Anlage 9 - Schalltechnische Untersuchung (983,2 KB)